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   BGH, 02.01.2024 - 5 StR 545/23   

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https://dejure.org/2024,553
BGH, 02.01.2024 - 5 StR 545/23 (https://dejure.org/2024,553)
BGH, Entscheidung vom 02.01.2024 - 5 StR 545/23 (https://dejure.org/2024,553)
BGH, Entscheidung vom 02. Januar 2024 - 5 StR 545/23 (https://dejure.org/2024,553)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2024, 251
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.10.2023 - 5 StR 246/23

    Revision gegen die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen nicht belegter

    Auszug aus BGH, 02.01.2024 - 5 StR 545/23
    Das Vorliegen dieses Kausalzusammenhangs ist durch das Tatgericht - gegebenenfalls unter sachverständiger Beratung - positiv festzustellen (BT-Drucks. 20/5913 S. 69 f.; vgl. hierzu bereits BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2023 - 5 StR 246/23; vom 7. November 2023 - 5 StR 345/23).
  • BGH, 07.11.2023 - 5 StR 345/23

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Anordnung der Unterbringung des

    Auszug aus BGH, 02.01.2024 - 5 StR 545/23
    Das Vorliegen dieses Kausalzusammenhangs ist durch das Tatgericht - gegebenenfalls unter sachverständiger Beratung - positiv festzustellen (BT-Drucks. 20/5913 S. 69 f.; vgl. hierzu bereits BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2023 - 5 StR 246/23; vom 7. November 2023 - 5 StR 345/23).
  • BGH, 07.03.2024 - 3 StR 220/23
    Ihr Symptomcharakter steht damit auch nach den neuen Anforderungen des § 64 StGB außer Frage (vgl. etwa BGH, Urteil vom 14. Dezember 2023 - 3 StR 185/23, juris Rn. 10; Beschluss vom 2. Januar 2024 - 5 StR 545/23, juris Rn. 2).
  • BGH, 20.02.2024 - 2 StR 249/23
    Der Senat hebt die zugehörigen Feststellungen auf, um dem Tatgericht widerspruchsfreie neue Feststellungen zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2023 - 2 StR 365/23; vom 2. Januar 2024 - 5 StR 512/23; vom 2. Januar 2024 - 5 StR 545/23).
  • OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
    Auch hinsichtlich dieses Kausalzusammenhanges (als symptomatischer Zusammenhang bezeichnet) zielt die Neuregelung nach der Intention des Gesetzgebers auf eine Schärfung der Anordnungsvoraussetzungen ab, um so zu erreichen, dass Personen, bei denen die Straffälligkeit nicht überwiegend auf den Hang, sondern auf andere Ursachen zurückzuführen ist, nicht mehr die Voraussetzungen für eine Unterbringung nach § 64 StGB erfüllen (so die Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 20/5913, S. 26 und 46 f.; hierzu auch BGH, Beschluss vom 20.11.2023 - 5 StR 407/23, juris Rn. 2; Beschluss vom 12.12.2023 - 4 StR 206/23, juris Rn. 4; Beschluss vom 02.01.2024 - 5 StR 545/23, juris Rn. 2).
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